Ja, denn seit 2019 entfällt für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende die Versteuerung des privaten Nutzungsanteil eines geleasten E-Bikes.
An das Finanzamt muss lediglich die auf den Privatentnahmeanteil anfallende Umsatzsteuer abgeführt werden. Ein weiterer Vorteil des Jobrad-Leasings besteht darin, dass sowohl die laufenden Kosten des E-Bikes als auch die Leasingraten selbst als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Des weiteren können bei der Steuererklärung Fahrtkosten in Höhe von 30 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg angegeben werden.
Was musst Du noch über das Dienstrad wissen?
Die Laufzeit des Leasings bei Jobrad beträgt 36 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums kannst Du das E-Bike für 18% des Kaufpreises erwerben. Hierfür wird Dich Jobrad etwa drei Wochen vor Vertragsende kontaktieren und Dir ein Angebot zukommen lassen. Es liegt an Dir anzunehmen oder abzulehnen. Solltest Du das Angebot annehmen, bekommst Du eine Rechnung, ansonsten musst Du das E-Bike natürlich in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zurückgeben.