Was genau bedeutet S-Pedelec?

Was muss ich beim S-Pedelec beachten?

Im Gegensatz zum E-Bike bietet das S-Pedelec eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Durch die mögliche, hohe Geschwindigkeit ist diese sehr schnelle Variante im urbanen Umfeld die perfekte Alternative zum Auto. Parkplatzprobleme, Stau, steigende Benzinpreise oder gar ein Fahrverbot? Mit einem S-Pedelec, wie beispielsweise von Stromer, gehören diese Probleme für Dich der Vergangenheit an.

Während das E-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motorleistung rechtlich gesehen als Fahrrad gilt, handelt es sich bei einem S-Pedelec aus juristischer Sicht um ein Leichtkraftrad.

Du musst beim S-Pedelec daher folgende Punkte beachten:

  • Fahrerlaubnis muss vorliegen (mindestens Klasse AM)
  • Versicherungskennzeichenpflicht (kostet je nach Versicherung knapp 70 Euro im Jahr)
  • Helmpflicht
  • Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, Hupe und Kennzeichenhalter sind vorgeschrieben
  • Vom KBA (Kraftfahrbundesamt) erteilte Typgenehmigung für das jeweilige Modell
  • Bauliche Veränderungen sind gesetzlich untersagt