Was muss ich beim S-Pedelec beachten?
Im Gegensatz zum E-Bike bietet das S-Pedelec eine Tretunterstützung bis 45 km/h. Durch die mögliche, hohe Geschwindigkeit ist diese sehr schnelle Variante im urbanen Umfeld die perfekte Alternative zum Auto. Parkplatzprobleme, Stau, steigende Benzinpreise oder gar ein Fahrverbot? Mit einem S-Pedelec, wie beispielsweise von Stromer, gehören diese Probleme für Dich der Vergangenheit an.
Während das E-Bike mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Motorleistung rechtlich gesehen als Fahrrad gilt, handelt es sich bei einem S-Pedelec aus juristischer Sicht um ein Leichtkraftrad.
Du musst beim S-Pedelec daher folgende Punkte beachten:
- Fahrerlaubnis muss vorliegen (mindestens Klasse AM)
- Versicherungskennzeichenpflicht (kostet je nach Versicherung knapp 70 Euro im Jahr)
- Helmpflicht
- Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, Hupe und Kennzeichenhalter sind vorgeschrieben
- Vom KBA (Kraftfahrbundesamt) erteilte Typgenehmigung für das jeweilige Modell
- Bauliche Veränderungen sind gesetzlich untersagt