Garantie und Gewährleistung bei Rebike
Beim Kauf eines E-Bikes bei REBIKE hast du Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung und – in bestimmten Fällen – auf eine zusätzliche Garantie von REBIKE. Im Folgenden erklären wir dir verständlich, was das bedeutet, wie lange die Ansprüche gelten und was du im Fall eines Defekts tun kannst.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Gesetzliche Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Sie stellt sicher, dass das Produkt dem entspricht, was man berechtigterweise erwarten darf. Liegt ein Mangel vor, hast du Anspruch auf eine angemessene Lösung.
Die Dauer der Gewährleistung hängt davon ab, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes E-Bike handelt und ob der Käufer Verbraucher oder Unternehmer ist:
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Neues E-Bike (Verbraucher): 24 Monate ab Lieferung
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Gebrauchtes E-Bike (Verbraucher): 12 Monate ab Lieferung
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Unternehmer:
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Neues E-Bike: 12 Monate
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Gebrauchte E-Bikes: keine Gewährleistung
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Die gesetzliche Gewährleistung gilt unabhängig vom Hersteller.
Garantie von REBIKE
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung bietet REBIKE eine freiwillige Garantie:
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2 Jahre Garantie ab Auslieferung
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Gilt für Akku und Motor
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Ausschließlich für Verbraucher (keine Unternehmen)
Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und lässt deine gesetzlichen Rechte unberührt.
Was deckt die REBIKE-Garantie ab?
Die Garantie umfasst die Funktionsfähigkeit von Akku und Motor.
Funktionsfähigkeit bedeutet, dass kein vollständiger Funktionsausfall (Defekt) vorliegt.
Was ist von der Garantie ausgeschlossen?
Die Garantie greift nicht bei Defekten, die verursacht wurden durch:
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unsachgemäßen Umgang oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch
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nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturen
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falsche Lagerung
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Unfälle oder äußere Einwirkungen
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mangelnde Wartung oder Pflege
Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.