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Warum ist bei der Lieferung meines E-Bikes keine Abstellgenehmigung oder Adressänderung möglich?

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei der Lieferung unserer E-Bikes keine Flexibilität bei Abstellgenehmigungen oder Adressänderungen anbieten können.

Diese Regelung schützt vor Diebstahl und Betrug und ermöglicht eine klare, versicherte und nachvollziehbare Übergabe. 

Es handelt sich um eine feste Vorgabe – Ausnahmen sind leider nicht möglich.

1. Es ist keine Erteilung einer Abstellgenehmigung durch den Kunden bei der Spedition möglich

Für die Lieferung unserer E-Bikes ist keine Abstellgenehmigung zulässig.
Das bedeutet konkret: Das E-Bike darf nicht vor dem Haus, im Hof, in der Garage oder bei Nachbarn abgestellt werden. Die Übergabe erfolgt ausschließlich persönlich an den Empfänger an der in der Bestellung angegebenen Lieferadresse.

Diese Regelung ist verbindlich und dient dem Schutz unserer Kunden und unseres Unternehmens.

2. Persönliche Anwesenheit bei Lieferung zwingend erforderlich

Am Liefertag muss jemand persönlich anwesend sein, um das E-Bike entgegenzunehmen.
Eine Übergabe ohne Sichtprüfung oder Unterschrift ist nicht möglich.

Hintergrund:

  • Das E-Bike ist ein hochwertiges Produkt mit entsprechendem Versicherungswert.
  • Die persönliche Übergabe stellt sicher, dass das Bike unbeschädigt und vollständig beim richtigen Empfänger ankommt.

3. Keine Änderung der Lieferadresse über die Spedition

Eine Änderung der Lieferadresse mit der Spedition ist nicht möglich.

Dies gilt auch für kurzfristige oder vermeintlich „kleine“ Änderungen.

Grund hierfür sind versicherungstechnische und rechtliche Vorgaben:

  • Der Versand ist ausschließlich auf die bei der Bestellung angegebene Adresse versichert.
  • Eine eigenständige Adressänderung würde den Versicherungsschutz aufheben.
  • Im Schadensfall (Diebstahl, Verlust, Betrug) wäre eine Regulierung nicht möglich.

4. Warum es keine Ausnahmen gibt – unsere Erfahrungen

Diese Regeln basieren nicht auf Theorie, sondern auf konkreten negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit:

  • Diebstahlrisiko: Abgestellte E-Bikes wurden entwendet – selbst bei „kurzer Abwesenheit“.
  • Betrugsversuche bei Finanzierungen: In Einzelfällen wurden Lieferadressen nachträglich geändert, um Waren außerhalb der vertraglich vereinbarten Empfängerstruktur zu erhalten.
  • Unklare Haftung: Bei Ablage oder Übergabe an Dritte war im Schadensfall nicht mehr nachvollziehbar, wer die Ware tatsächlich erhalten hat.

Um Kunden und Unternehmen gleichermaßen zu schützen, gelten diese Vorgaben ohne Ausnahme.