Wir geben Dir zwei Jahre Garantie auf Akku und Motor. Hier erfährst Du, unter welchen Bedingungen wir die Garantie gewähren.
2 Jahre Garantie für gebrauchte E-Bikes:
Umfang, Voraussetzungen, Ausnahmen und Ausschluss
Rebike übernimmt gegenüber Verbrauchern (keine Firmen!) für zwei Jahre ab Auslieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes.
Funktionsfähigkeit bedeutet, dass kein Totalausfall der Funktionsfähigkeit (im Folgenden auch „Defekt“) vorliegt.
Die Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen.
Die Garantie findet keine Anwendung bei einem Defekt, der auf einen unsachgemäßem Umgang, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des E-Bikes, nicht fachmännisch durchgeführten Reparaturen, falscher Aufbewahrung, Einwirkungen durch Unfälle oder mangelnder Wartung oder Pflege zurückzuführen ist.
Was mache ich im Garantiefall?
Tritt innerhalb von 2 Jahren ein Defekt von Akku und Motor des E-Bikes auf, melde Dich bitte bei uns und nutze hierfür das Kontaktformular
Wir klären dann das weitere Vorgehen ab.
In der Regel erfolgt die Prüfung des Motors oder Akkus. Bestätigt sich der von Dir mitgeteilte Defekt, werden wir entscheiden, ob wir das Bauteil reparieren (lassen), austauschen oder den Kaufpreis erstatten.
Die Garantieansprüche lassen etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche unberührt
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2 Jahre Garantie auf Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors gegenüber Verbrauchern
- Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen
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Garantieansprüche lassen etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche unberührt