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Wie gehe ich bei einem Gewährleistungs-/Garantiefall vor?

Was muss ich bei einem Defekt oder Mangel beachten?

Sollte bei Deinem E-Bike der Fall einer Gewährleistung bzw. Garantie eingetreten sein, fülle uns bitte das Formular "Defekt melden" aus. Du findest es, wenn du in diesem Artikel ganz nach unten scrollst. Wir werden uns nach dem Erhalt der Informationen innerhalb von 3- 5 Werktagen bei Dir melden.

Wie lange gilt die Gewährleistung?


Die Gewährleistung steht Dir gesetzlich zu. Der zeitliche Anspruch variiert hierbei abhängig davon, ob Du Dir ein gebrauchtes oder neues E-Bike gekauft hast. Du hast somit bei einem Mangel unabhängig vom Hersteller eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf Gebrauchtwaren und 24 Monaten auf Neuware.

Wie lauten die Garantiebestimmungen und wie lange habe ich Garantie?

Rebike übernimmt gegenüber Verbrauchern (keine Unternehmen) für zwei Jahre ab Auslieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes. Weitere Informationen zur Meldung eines Garantiefalls findest Du hier

WICHTIG: Für beauftragte Reparaturen, die nicht vorab von uns freigegeben wurden, übernehmen wir keine Kosten. Nicht fachmännisch ausgeführte Reparaturen sind nicht durch die Gewährleistung/Garantie gedeckt.