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Wie gehe ich bei einem Gewährleistungs-/Garantiefall vor?

Was muss ich bei einem Defekt oder Mangel beachten?

Sollte bei Deinem E-Bike der Fall einer Gewährleistung bzw. Garantie eingetreten sein, schicke uns bitte umgehend eine E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung des Fehlers bzw. des Mangels. Bei einem optisch sichtbaren Schaden sende uns bitte auch direkt Fotos mit.

Wir werden uns nach dem Erhalt Deiner E-Mail kurzfristig bei Dir mit Lösungsvorschlägen melden. In der Regel wird es leider notwendig sein, dass Du Dein E-Bike zu einem unserer Werkstattpartner bringst - oder zu einem Servicepartner des defekten Teiles.

Wie lange gilt die Gewährleistung?


Die Gewährleistung steht Dir gesetzlich zu. Der zeitliche Anspruch variiert hierbei abhängig davon, ob Du Dir ein gebrauchtes oder neues E-Bike gekauft hast. Du hast somit bei einem Mangel unabhängig vom Hersteller eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf Gebrauchtwaren und 24 Monaten auf Neuware.

Wie lauten die Garantiebestimmungen und wie lange habe ich Garantie?

Rebike übernimmt gegenüber Verbrauchern (keine Firmen!) für zwei Jahre ab Auslieferung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit des Akkus und des Motors des verkauften E-Bikes. Weitere Informationen zur Meldung eines Garantiefalls findest Du hier


WICHTIG:

Wir müssen immer vorher über eine Reklamation informiert werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen! Für beauftragte Reparaturen, die vorher nicht von uns freigegeben wurden, können wir nicht aufkommen! Nicht fachmännisch ausgeführte Reparaturen sind nicht durch die Gewährleistung/Garantie gedeckt.